Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Gegen Strafurteile des Landgerichts kann keine Berufung eingelegt werden. Innerhalb einer Woche ab Urteilsverkündung kann Revision eingelegt werden. Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Urteilsbegründung, muss die Revision begründet werden. Dies kann nur durch einen Rechtanwalt / eine Rechtsanwältin geschehen.

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